Stiftung Hilfe zum Leben

Wir helfen in Deutschland

Was wir fördern

Die Stiftung Hilfe zum Leben verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Vorrangiger Zweck der Stiftung Hilfe zum Leben ist die Hilfe für Menschen mit körperlichen, seelischen und / oder geistigen Behinderungen, ebenso wie Maßnahmen der Jugend- und Altenhilfe.

Insbesondere erfolgt eine Förderung, wenn dadurch die Lebensqualität eines Menschen verbessert werden kann, sei es durch die Anschaffung therapeutischer Geräte, behindertengerechten Mobiliars, die Anschaffung oder Ausbildung eines Blindenhundes, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, oder ärztlich verordneter Therapien.

Auch andere notwendige Hilfen zum Lebensunterhalt, wie die Anschaffung z.B. von orthopädischen Schuhen, Kauf von besonderen die Gesundheit stabilisierenden speziellen Lebensmitteln oder von den Kassen nicht finanzierte spezielle Medikamente oder ärztlich verordneter Therapien, sind förderfähig, um nur einige Beispiele zu nennen.

In besonderen Härtefällen können Einzelpersonen mit einmaligen oder auch begrenzt laufenden Zuwendungen unterstützt werden, sofern sie nur über ein entsprechend niedriges Einkommen verfügen und sie dadurch in ihrer Lebenswertigkeit stark eingeschränkt sind.

Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen wird von der Stiftung Hilfe zum Leben nicht gefördert.

In besonderen Fällen bezuschussen wir aber den Umbau eines vorhandenen Kraftfahrzeuges für eine behindertengerechte Nutzung.

Die Stiftung Hilfe zum Leben kann auch andere gemeinnützige Einrichtungen unterstützen.